index.php
  • Home
  • Unfallhergang
    • Auffahrunfall
    • Einfahrt in den fließenden Verkehr
    • Fahrstreifenwechsel
    • Linksabbieger mit Gegenverkehr
    • Parkplatzunfall
    • Rückwärtsfahrt
    • Verkehrsunfall mit offener Tür
    • Vorfahrtsverletzung
  • Unfallmeldung
  • Schadenslexikon
    • Abschleppkosten bei einem Verkehrsunfall
    • Abschleppkosten und Standgeld
    • Anwaltskosten
    • An- und Abmeldekosten bei einem Verkehrsunfall
    • Bagatellschaden
    • Beilackierungskosten bei einem Verkehrsunfall
    • Fiktive und konkrete Schadensabrechnung
    • Kürzung Stundenverrechnungssätze
    • Nachbesichtigung
    • Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall
    • Schmerzensgeld
    • Schmerzensgeld als Rente nach Verkehrsunfall
    • Sicherheitsgurt
    • Totalschaden
    • Unbrauchbarkeit Gutachten
    • Unkenntnis vom früheren Totalschaden
    • UPE Aufschläge bei einem Verkehrsunfall
    • Vorschaden bei einem Verkehrsunfall
    • Wertminderung bei einem Verkehrsunfall
    • Wiederbeschaffungswert
  • Kontakt
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rüsselsheim - Unfallmeldung

Kanzlei Verkehrsrecht - Unbrauchbarkeit Gutachten

Eine Nichterstattung der Gutachterkosten kommt nach herrschender Auffassung nur dann in Betracht, wenn zum einen ein grobes Fehlverhalten des Sachverständigen vorliegt und zum anderen muss das weitere Erfordernis hinzukommen, dass den Geschädigten an dem falschen Gutachten ein anrechenbares eigenes von ihm dann auch zu vertretendes Verschulden trifft. (vgl. insoweit das Grundsatzurteil des BGH in NJW 1975, 160 ff; OLG Hamm NZV 1993, 149 f u. NZV 1993, 228; LG Bremen NZV 1993, 196).

Unabhängig von der Frage der Brauchbarkeit und Richtigkeit des Gutachtens ist nämlich das haftungsbegründende Verkehrsunfallereignis ursächlich für den Schaden (OLG Hamm DAR 01, 506; OLG Hamm NZV 99, 377). Nur in Ausnahmefällen muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Gutachterkosten nicht erstatten. Hierfür muss der Geschädigte die Ursache für die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens gelegt haben. Beispiel dafür ist z.B., dass der dem Gutachter verschwiegene Vor- oder Altschaden im Schadensbereich.

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht setzen Ihre Schadensansprüche wirksam gegenüber der Versicherung durch.

Kostenloser Unfall Check

Bitte Formular ausfüllen, Daten zum Unfall eingeben und Unterlagen hochladen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie unseren kostenlosen Unfall Check. Oder schreiben uns direkt an kanzlei@advokan.de

Kostenloser Unfall Check

Impressum
Downloadbereich
Datenschutz
Anfahrt
Leistungsumfang